© Bundesverband freier Finanzierungsberater(innen) Deutschlands e.V.

Mitgliedschaft im Verband 

Unser Berufsverband bietet 2 Arten der Mitgliedschaft an:

1. die aktive Mitgliedschaft
2. die Fördermitgliedschaft

Wer kann Mitglied des Verbandes werden?

Aktives Mitglied können alle werden, die über eine Gewerbeerlaubnis gem. §34i GewO verfügen und ein entsprechendes Gewerbe aktiv betreiben.

Fördermitglied kann jede Person oder jedes Unternehmen werden, das die Ziele des Verbandes unterstützen will. Den Fördermitgliedern stehen dabei alle Angebote des Verbandes offen (z.B. Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen).

Der Unterscheid zwischen beiden Mitgliedschaften besteht darin, dass nur aktive Mitglieder ein Stimmrecht z.B. bei der Hauptversammlung haben. Damit wollen wir sicherstellen, dass Beschlüssen nur von den Mitgliedern gefasst werden, deren unmittelbare Interessen wir vertreten.

Mitgliedsbeitrag?!

Der Mitgliedsbeitrag liegt aktuell bei 60 Euro jährlich. Von dem Mitgliedsbeitrag werden die laufenden Kosten des Verbandes getragen. Wichtig: der Vorstand arbeitet ehrenamtlich und ist gehalten, sparsam mit den Beiträgen umzugehen.

Der aktuell größte Kostenblock sind übrigens die Kontoführungsgebühren für das Bankkonto des Verbandes sowie die Kosten für das Vereinsverwaltungsprogramm. Hinzukommen noch Kosten für die verbandseigene Webseite.

Der Verbandsvorstand hat nicht vor, demnächst kreuz und quer durch Deutschland zu tingeln und auf Kosten des Verbandes in irgendwelchen Luxushotels abzusteigen. Und niemand sollte erwarten, dass wir demnächst irgendwelche rauschenden Mitgliederversammlungen veranstalten. Wenn wir das vor hätten, müsste der Mitgliedsbeitrag bei mind. 60 Euro im Monat und nicht im Jahr liegen.

Sollten wir mal mind. 1.000 Mitglieder haben, werden wir sicher 1-2 Mitarbeiter(innen) benötigen, die sich Voll- oder Teilzeit sich um Verwaltungsaufgaben kümmern. Dass sich dann der Vorstand "die Taschen voll macht", ist ziemlich abwegig, denn der bzw. die haben ja einen Job.

Der Mitgliedsbeitrag wird von allen aktiven Mitgliedern auf der jährlichen Mitgliederversammlung beschlossen. Der Vorstand kann dieses nicht "per Order Mufti" verändern!

Pro Kopf nur eine Stimme!

Wer sowohl als Einzelunternehmer(in) als auch als Gesellschafter(in)/Geschäftsführer(in) tätig ist, sollte beachten, dass wir nach dem Prinzip "pro Kopf nur eine Stimme" verfahren.

Aktuelles Beispiel:

Der Vorstand Olaf Varlemann ist sowohl Einzelunternehmer als auch Inhaber der Baufi-Nord GmbH. Als Einzelunternehmer ist er Mitglied des Verbandes und stimmberechtigt. Die Baufi-Nord GmbH ist reines Fördermitglied ohne Stimmrecht.

Wer die Absicht hat, sich später mal in den Vorstand wählen zu lassen oder andere Aufgaben zu übernehmen, sollte als Person aktives Mitglied werden (ist aber kein Muss!).

Kein Anspruch auf eine Mitgliedschaft!?

Der Verband bzw. Verbandsvorstand entscheidet darüber, ob jemand Mitglied wird oder nicht (die Mitgliedschaft muss beantragt werden!). Der Vorstand wird einen Mitgliedsantrag immer dann ablehnen, wenn der begründete Verdacht besteht, dass die Mitgliedschaft nicht im Verbandsinteresse ist.

Das klingt ziemlich willkürlich - ist es streng genommen auch. Aber: die Verbandsziele lassen sich nur mit möglichst vielen Mitgliedern erreichen. Und dazu ist es nun einmal erforderlich unternehmensübergreifend zusammen zu arbeiten!

Wichtig: wer in der Vergangenheit in der Öffentlichkeit mit eher menschenverachtenden Äußerungen und Verhalten aufgefallen ist, passt sicher nicht zu unserem Verband. Die Welt ist bunt und wir haben nicht vor schwarz-weiß zu malen!

Können auch Franchisenehmer oder Handelsvertreter Mitglied des Verbandes werden?

Grundsätzlich steht die Mitgliedschaft auch Franchisenehmern und Handelsvertretern (z.B. von Bausparkassen) offen. Aber....

Der Verband wird vielleicht gewisse Standards für die Kundenberatung etc. vorgeben, die dann für Mitglieder verpflichtend sein sollten. Diese Standards können sich mit den Vorgaben der Franchisegeber bzw. Aufraggeber "beißen".

Insbesondere Handelsvertretern empfehlen wir eine Fördermitgliedschaft. Damit können Sie z.B. alle Fort- und Weiterbildungsangebote des Verbandes nutzen.

Können Angestellte von Vermittlungsunternehmen Verbandsmitglied werden?

Nein, das funktioniert leider nicht, denn Angestellte von Vermittlungsunternehmen sind keine freien und selbständigen Baufinanzierungsberater(innen) im Sinne des Verbandes. Zudem verfügen Angestellte in der Regel nicht über eine Gewerbeerlaubnis gem. §34i GewO und ein dementsprechendes aktives eigenes Gewerbe.


>>Beitrittserklärung/-antrag für natürliche Personen (im PDF-Format)>>

>>Beitrittserklärung/-antrag für juristische Personen (PDF-Format)>>  

Bitte senden Sie Ihre Beitrittserklärung bzw. den Mitgliedsantrag einfach an die dort angegebene E-Mail-Adresse!